§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäfte zwischen BikeGo Fahrradankauf, Inhaber Leonit Alshiqi, nachfolgend „BikeGo“, und der Person, die ein Fahrrad oder E-Bike verkauft, nachfolgend „Verkäufer“.
§ 2 Vertragsgegenstand
BikeGo bewertet und kauft gebrauchte Fahrräder und E-Bikes unterschiedlicher Arten, Marken und Zustände an. Ob ein Ankauf möglich ist, wird für jedes Fahrrad individuell geprüft.
§ 3 Anfrage, Angebot und Vertragsabschluss
Der Verkäufer kann Fahrraddaten über das Online-Formular, telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp übermitteln. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch kein Ankaufsangebot und keinen Vertragsabschluss dar.
BikeGo kann auf Grundlage der übermittelten Angaben ein unverbindliches Angebot abgeben. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn beide Parteien den Ankauf und seine wesentlichen Bedingungen ausdrücklich bestätigen.
§ 4 Angaben und Zustand des Fahrrads
Der Verkäufer macht die ihm bekannten Angaben zu Marke, Modell, Alter, Ausstattung, Zustand, Schäden, Umbauten und Funktionsfähigkeit wahrheitsgemäß und vollständig. Hochgeladene Fotos sollen den aktuellen Zustand zeigen.
Weicht der tatsächliche Zustand wesentlich von den übermittelten Angaben oder Fotos ab, kann BikeGo das Angebot anpassen oder vom Ankauf Abstand nehmen.
§ 5 Bewertung und Preis
Die Bewertung berücksichtigt insbesondere Fahrradtyp, Marke, Modell, Alter, Ausstattung, Zustand, Vollständigkeit und aktuelle Nachfrage. Ein Angebot gilt für die darin genannte Dauer. Ist keine Dauer angegeben, kann es bis zur endgültigen Prüfung des Fahrrads geändert oder zurückgenommen werden.
§ 6 Abholung und Übergabe
Eine mögliche Abholung und ihr Termin werden individuell vereinbart. Der Verkäufer sorgt dafür, dass das Fahrrad zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und im beschriebenen Zustand ist.
Mit zu übergeben sind alle vereinbarten Bestandteile und Unterlagen, insbesondere vorhandene Schlüssel, Ladegerät und Akku bei E-Bikes, Kaufbeleg oder Eigentumsnachweis sowie vereinbartes Zubehör.
§ 7 Zahlung
Kaufpreis, Zahlungsart und Zahlungszeitpunkt werden vor der Übergabe vereinbart. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis bei vollständiger Übergabe des Fahrrads und der vereinbarten Bestandteile fällig.
§ 8 Eigentum und Rechte Dritter
Der Verkäufer bestätigt, Eigentümer des Fahrrads und zur Veräußerung berechtigt zu sein. Das Fahrrad muss frei von Rechten Dritter sein, soweit diese nicht vorab offengelegt und von BikeGo akzeptiert wurden. Fahrräder mit ungeklärter Herkunft oder Diebstahlverdacht werden nicht angekauft.
§ 9 Eigentumsübergang
Das Eigentum am Fahrrad geht mit vollständiger Kaufpreiszahlung und Übergabe des Fahrrads sowie der vereinbarten Bestandteile auf BikeGo über, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
Das Fahrrad wird in dem bei Vertragsabschluss vereinbarten und offengelegten Zustand übergeben. Gesetzliche Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel oder unrichtiger Angaben bleiben unberührt.
BikeGo haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende Verbraucherrechte und eine Haftung für Personenschäden werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
§ 11 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist – soweit zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von BikeGo vereinbart.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.